![[Ein neues Wahlrecht für Bremen]](fileadmin/md-bremen/neues-wahlrecht.de/grafik/signet.jpg)
In der Bürgerschaftssitzung am 13. Dezember 2006 wurde mit klarer Mehrheit ein neues Wahlrecht beschlossen. Damit ist zum ersten Mal ein Gesetz aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens zustande gekommen. Nur die Bremerhavener Abgeordneten stimmten wie angekündigt gegen den Entwurf. Ihnen bereitet die Streichung der 5%-Hürde Bauchschmerzen. Dass es diese Klausel bei den meisten Wahlen zu Kommunalparlamenten in Deutschland nicht mehr gibt, scheint ihnen ihre Angst nicht zu nehmen.
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| Hervorragendes ErgebnisAm 5. Dezember 2006 wurde das Ergebnis der Unterschriftenprüfung vom Landeswahlleiter bekannt gegeben: mit 65.197 gültigen Unterschriften ist das Volksbegehren wirksam zustande gekommen. Das ist ein super Ergebnis und wir möchten uns bei allen bedanken, die mitgeholfen haben!
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Paul Tiefenbach, Vertrauensperson des Volksbegehrens |
Ist es Ihnen auch beinahe egal, welche Partei Sie wählen, weil sich doch sowieso nichts ändert? Mit dem neuen Wahlrecht haben Sie bei den Wahlen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit bekommen, Personen Ihres Vertrauens Ihre Stimme zu geben. Sie können also nicht mehr nur Parteien wählen, sondern auch einzelne Kandidaten auf den Listen der Parteien. Kurz gesagt: Sie, die Wählerinnen und Wähler haben mehr Einfluss beim Wählen.
(Wie soll das neue Wahlrecht aussehen?)
Internetadresse dieser Seite: http://www.neues-wahlrecht.de/1446.html
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